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Häufig gestellte Fragen und Antworten:

Wer kann sich an die Onlinepraxis wenden?

An die Onlinepraxis kann sich grundsätzlich jeder Privatpatient oder Selbstzahler wenden (gesetzlich versicherter Patient der die Beratungskosten selber trägt). Bieten auch Beratung für Familienangehörige an, die ein Gesundheitsproblem besprechen wollen. Solche Beratung kann jedoch bei Ihrer Privatkasse nicht vorgelegt werden.

Kann ich bei Ihnen eine Arbeitsunfähigkeit (AU) bekommen?

Ja, eine kurzzeitige Arbeitsunfähigkeitbescheinigung bzw. Attest kann nur für Privatpatienten ausgestellt werden.

Kann ich ein Privatrezept bekommen?

Ja, ein Privatrezept kann ausgestellt werden.

Kann ich ein e-Rezept bekommen?

Ausstellung der e-Rezepte ist zur Zeit nicht möglich. Wird aber voraussichtlich in 2026 erstellt.

Kann ich ein Opiatenrezept (BTM) oder Rezept für Canabinoide bekommen?

Auch wenn Schmerztherapie eine sehr wichtige Rolle spielt, kann kein BTM Rezept ausgestellt werden.

Werden auch Leistungen anderen Fachbereichen angeboten?

Beratungen anderen Fachdisziplinen wie Unfallchirurgie / Orthopädie, Anästhesiologie, Allgemeinmedizin sowie Pädiatrie werden in der nächsten Zeicht angeboten.

Wie kann ich Ihnen am besten Befunde übermitteln?

Aus Sicherheitsgründen ist eine Befundübermittlung per Email nicht empfohlen. Hierfür wird eine separate geschützte  Platform verwendet. Alternativ ist eine postalische Übermittlung der Befunde möglich.

Wie kann ich die Praxis ereichen?

Die Praxis ist während vorangemeldete Sprechstunde ereichbar (siehe Online Termin buchen). Alternativ ist eine Kommunikation über Email möglich (jedoch nicht für emfindliche Daten!)

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